AGB´s Shooting & Hochzeiten
2.) Fotoshootings Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zur einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
3.) Vergütung & Eigentumsvorbehalt Spätestens zu Beginn des Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung fällig. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 7 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen. Gemäß der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Fotograf berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
4.) Gestaltungsfreiheit In welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen des Fotografen – soweit nicht abweichend vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann – aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart.
5.) Haftung Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein Vermerk im unterzeichneten Vertrag beigefügt.
6.) Stornierung & Terminverschiebung Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 14 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich der Fotograf das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw. 75 % bei Absage in den letzten 7 Tagen des Fototermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.
7.) Nutzungsrechte des Fotografen Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden der Fotograf.
8.) Nutzungsrechte des Kunden Mit der Beauftragung des Fotografen erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:
Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn der Nutzung der Fotografin zur Anzeige zu bringen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:
9.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.
10.) Urheberrecht und Namensnennung Im Falle der von des Fotografen genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert.
11.) Vertragsstrafe und Schadensersatz Verstöße, z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung/ Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt.
12.) Sonstiges Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
13.) Anwendbares Recht Für den zwischen dem Fotografen und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingendes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt.